03.04.2024 – Die FINMA hat am 27. März 2024 die angepasste Selbstregulierung des Schweizer Bankensektors im Bereich der Hypothekarfinanzierungen als Mindeststandard anerkannt, im Einklang mit den finalen Basel-III-Standards. Diese Anpassungen betreffen die Mindestanforderungen für Eigenkapital, Rückzahlung und qualitative Anforderungen in der Grundpfandrichtlinie, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Überarbeitung umfasst differenzierte Risikogewichtungen für Finanzierungen von Renditeobjekten und Eigenheimen, wobei erhöhte Eigenmittelanforderungen für Renditeobjekte eingeführt werden. Dies erfolgt als Reaktion auf die erkannten Risiken auf dem Immobilien- und Hypothekarmarkt. Die FINMA empfiehlt den Banken, die Belehnungsgrenzen für Renditeobjekte nicht zu erhöhen und wird die Auswirkungen der Änderungen überwachen.
Die Anpassungen bei Wohneigentum beinhalten erweiterte Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Immobilienbewertung, der Regeln für Bewertungsmodelle und der Bonitätsprüfung. Die FINMA beobachtet ein erhöhtes Risiko im Bereich der Kredittragbarkeit und warnt vor der Überschätzung der Kreditwürdigkeit von Kunden durch Banken.
Für Eigenheimfinanzierungen bleiben die konkreten Anforderungen an Eigenmittel und Amortisation unverändert, einschließlich einer 10%-igen Eigenmittelanforderung und einer Amortisationspflicht von 2/3 des Belehnungswerts innerhalb von 15 Jahren. Auch bleiben indirekte Amortisationen erlaubt.
Eine Amortisationspflicht bis zum Rentenalter (2/3 des Belehnungswerts) wenden viele Banken an. Dies ist aber in den Richtlinien nicht erwähnt.