05.04.2024 – Ab 2026 erfolgt die Auszahlung einer zusätzlichen 13. AHV-Altersrente – dies ist klar… alles andere ist unklar. Mit der 13. AHV-Altersrente wird der jährliche Rentenbetrag um 8,33% ansteigen. Wird die monatlich ausbezahlte Rente erhöht? Erfolgt pro Jahr eine einmalige Zahlung? Wie wird diese zusätzliche Rentenleistung finanziert? Wie wird das AHV-Gesetz genau angepasst? Auf all diese Fragen gibt es im Moment keine Antworten.
Was bisher kaum beachtet wurde, sind mögliche Folgen auf die 2. Säule und die Säule 3a. Die BVG-Kennzahlen sind von der maximalen, vollen AHV-Altersrente abhängig – so auch die zulässige Beitragshöhe in die Säule 3a. Wird dies gesetzlich durch das Parlament nicht speziell geregelt, so erhöhen sich die Kennzahlen in der 2. Säule und der Säule 3a ab 2026. Kommt hinzu, dass im kommenden Jahr eine teuerungsbedingte Anpassung der AHV-Altersrente und damit dieser Kennzahlen erfolgen wird. Und dies hat für viele Menschen in der Schweiz bedeutende Konsequenzen – für die einen ist dies vorteilhaft, für andere nachteilig.
Wie passen sich die Kennzahlen in der 2. Säule und Säule 3a an, sollte dies gesetzlich nicht anders geregelt werden (Ausnahmebestimmung zur 13. AHV-Altersrente)
In der folgenden Tabelle zeigen wir die aktuellen Grenzbeträge, jene mit Einbezug der 13. AHV-Altersrente und jene unter Einbezug der erwarteten teuerungsbedingten Anpassung per 2025 (Schätzungen):
Kennzahlen / Grenzbeträge | Aktuell | Ab 2026 aufgrund 13. AHV-Altersrente | Ab 2026 inkl. Teuerungsanpassung |
Max. AHV-Altersrente | CHF 29’400 | CHF 31’850 | CHF 32’965 |
Oberer Grenzbetrag BVG | CHF 88’200 | CHF 95’550 | CHF 98’895 |
Koordinationsabzug BVG | CHF 25’725 | CHF 27’869 | CHF 28’844 |
Max. versicherbarer Lohn BVG | CHF 62’475 | CHF 67’681 | CHF 70’051 |
Eintrittsschwelle BVG | CHF 22’050 | CHF 23’888 | CHF 24’724 |
Grenze 1e-Pläne | CHF 132’300 | CHF 143’325 | CHF 148’343 |
Kleine Säule 3a | CHF 7’056 | CHF 7’644 | CHF 7’912 |
Grosse Säule 3a | CHF 35’280 | CHF 38’220 | CHF 39’558 |
Im Moment ist noch nicht klar, wie die gesetzliche Anpassung erfolgen wird. Sollte es aber keine spezielle Lösung geben, die die 13. AHV-Altersrente von dieser Kalkulation ausklammert, so wird es hieraus Gewinner und Verlierer geben.
„Gewinner“
- Generell Rentner und angehende Rentner in den nächsten Jahren (Alter 55+)
- Einkommensstarke Haushalte durch höhere Abzugsmöglichkeit in der Säule 3a
- Einkommensstarke Selbstständigerwerbende durch höhere Abzugsmöglichkeit in der Säule 3a
„Verlierer“
- Geringverdiener (wegen höherer Eintrittsschwelle BVG und höherem Koordinationsabzug)
- Teilzeitbeschäftigte (wegen höherer Eintrittsschwelle BVG und höherem Koordinationsabzug)
- Viele Personen im Mittelstand, da aufgrund des höheren Koordinationsabzug der versicherte Lohn in der Pensionskasse sinkt (insbesondere bei Löhnen unter ca. CHF 90’000)
- Kaderpersonen mit 1e-Plänen, da hier die versicherten Löhne massgeblich sinken
- In der Tendenz viele Menschen, die unter 55 jährig sind und tiefe oder mittlere Löhne haben: Diese werden mithelfen, die 13. AHV-Altersrente zu finanzieren und werden tendenziell in der 2. Säule benachteiligt. Die Vorteile durch die Beitragserhöhung in der Säule 3a können sie häufig nicht nutzen, da das Budget dies nicht zulässt
Wir erwähnt: Noch ist vieles unklar. Im September werden wir auch über die BVG-Revision abstimmen und dies würde – bei Annahme – nochmals zu Anpassungen führen.