13. AHV-Altersrente – Mögliche Konsequenzen in der 2. Säule und Säule 3a

05.04.2024 – Ab 2026 erfolgt die Auszahlung einer zusätzlichen 13. AHV-Altersrente – dies ist klar… alles andere ist unklar. Mit der 13. AHV-Altersrente wird der jährliche Rentenbetrag um 8,33% ansteigen. Wird die monatlich ausbezahlte Rente erhöht? Erfolgt pro Jahr eine einmalige Zahlung? Wie wird diese zusätzliche Rentenleistung finanziert? Wie wird das AHV-Gesetz genau angepasst? Auf all diese Fragen gibt es im Moment keine Antworten.

Was bisher kaum beachtet wurde, sind mögliche Folgen auf die 2. Säule und die Säule 3a. Die BVG-Kennzahlen sind von der maximalen, vollen AHV-Altersrente abhängig – so auch die zulässige Beitragshöhe in die Säule 3a. Wird dies gesetzlich durch das Parlament nicht speziell geregelt, so erhöhen sich die Kennzahlen in der 2. Säule und der Säule 3a ab 2026. Kommt hinzu, dass im kommenden Jahr eine teuerungsbedingte Anpassung der AHV-Altersrente und damit dieser Kennzahlen erfolgen wird. Und dies hat für viele Menschen in der Schweiz bedeutende Konsequenzen – für die einen ist dies vorteilhaft, für andere nachteilig.

Wie passen sich die Kennzahlen in der 2. Säule und Säule 3a an, sollte dies gesetzlich nicht anders geregelt werden (Ausnahmebestimmung zur 13. AHV-Altersrente)

In der folgenden Tabelle zeigen wir die aktuellen Grenzbeträge, jene mit Einbezug der 13. AHV-Altersrente und jene unter Einbezug der erwarteten teuerungsbedingten Anpassung per 2025 (Schätzungen):

Kennzahlen / GrenzbeträgeAktuell                  Ab 2026 aufgrund 13. AHV-AltersrenteAb 2026 inkl. Teuerungsanpassung
Max. AHV-AltersrenteCHF 29’400CHF 31’850CHF 32’965
Oberer Grenzbetrag BVGCHF 88’200CHF 95’550CHF 98’895
Koordinationsabzug BVGCHF 25’725CHF 27’869CHF 28’844
Max. versicherbarer Lohn BVGCHF 62’475CHF 67’681CHF 70’051
Eintrittsschwelle BVGCHF 22’050CHF 23’888CHF 24’724
Grenze 1e-PläneCHF 132’300CHF 143’325CHF 148’343
Kleine Säule 3aCHF 7’056CHF 7’644CHF 7’912
Grosse Säule 3aCHF 35’280CHF 38’220CHF 39’558
Aktuell: Gültig für 2024 / Inkl. Teuerungsanpassung ab 2026: Inkl. einem angenommenen Teuerungsausgleich von 3,5%

Im Moment ist noch nicht klar, wie die gesetzliche Anpassung erfolgen wird. Sollte es aber keine spezielle Lösung geben, die die 13. AHV-Altersrente von dieser Kalkulation ausklammert, so wird es hieraus Gewinner und Verlierer geben.

„Gewinner“

  • Generell Rentner und angehende Rentner in den nächsten Jahren (Alter 55+)
  • Einkommensstarke Haushalte durch höhere Abzugsmöglichkeit in der Säule 3a
  • Einkommensstarke Selbstständigerwerbende durch höhere Abzugsmöglichkeit in der Säule 3a

„Verlierer“

  • Geringverdiener (wegen höherer Eintrittsschwelle BVG und höherem Koordinationsabzug)
  • Teilzeitbeschäftigte (wegen höherer Eintrittsschwelle BVG und höherem Koordinationsabzug)
  • Viele Personen im Mittelstand, da aufgrund des höheren Koordinationsabzug der versicherte Lohn in der Pensionskasse sinkt (insbesondere bei Löhnen unter ca. CHF 90’000)
  • Kaderpersonen mit 1e-Plänen, da hier die versicherten Löhne massgeblich sinken
  • In der Tendenz viele Menschen, die unter 55 jährig sind und tiefe oder mittlere Löhne haben: Diese werden mithelfen, die 13. AHV-Altersrente zu finanzieren und werden tendenziell in der 2. Säule benachteiligt. Die Vorteile durch die Beitragserhöhung in der Säule 3a können sie häufig nicht nutzen, da das Budget dies nicht zulässt

Wir erwähnt: Noch ist vieles unklar. Im September werden wir auch über die BVG-Revision abstimmen und dies würde – bei Annahme – nochmals zu Anpassungen führen.