5.2.2024 – Die Regulierung der Versicherungsvermittlung in der Schweiz hat seit dem 1. Januar 2024 eine Neuausrichtung erfahren. Zu diesem Zeitpunkt traten das überarbeitete Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die überarbeitete Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen steigen die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung, und es werden neue Kriterien für die Unterstellung unter die Aufsicht der Finma festgelegt.
In der Schweiz existieren zwei Hauptkategorien von Versicherungsvermittlern: gebundene Vermittler, die im Auftrag der Versicherer agieren, und ungebundene Vermittler, die eine Treuepflicht gegenüber ihren Kunden haben. Gemäss der neuen Gesetzgebung dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur noch ungebundene Versicherungsvermittler im Vermittlerregister der Finma eingetragen werden. Zuvor hatten auch gebundene Versicherungsvermittler das Recht, sich in diesem Register einzutragen. Zudem werden die ungebundenen Versicherungsvermittler durch die FINMA neu auch beaufsichtigt.
Unabhängig vom Vermittlerstatus gilt neu auch eine Aus- und Weiterbildungspflicht für alle Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen. Hierzu werden die Mindeststandards aktuell erarbeitet und es gelten Übergangsregelungen bis Ende 2025.
Wie beeinflusst die neue rechtliche Ausgangslage die Geschäftsmodelle von Versicherungsvermittlern? Hierzu hat Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG und Dozent der Mendo AG einen sehr interessanten Artikel in der HZ Insurance geschrieben.