Revidiertes VAG und AVO treten per 1.1.2024 in Kraft ​

2.6.2023 – Der Bundesrat setzt sich für einen wettbewerbsfähigen und innovativen Versicherungsstandort Schweiz ein. Er hat dafür an seiner heutigen Sitzung im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet und das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Weitere Infos: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95538.html 

Die Neuerungen ab dem nächsten Jahr werden einen erheblichen Einfluss haben. Auch stark betroffen davon werden Broker, Makler etc. sein. Hier werden neue Transparenzvorschriften gelten und auch eine Registrierungspflicht bei der FINMA.

Auch Personen, welche Kunden in Versicherungsfragen beraten, werden durch etliche Neuerungen betroffen sein. Namentlich zu erwähnen ist hier insbesondere die neue Form der „qualifizierten Lebensversicherung“ (anteilsgebundene Lebensversicherungen wie z.B. Fondspolicen).  Beim Angebot solcher Versicherungen werden ähnliche Auflagen eingeführt, wie dies bereits im Anlagegeschäft mit dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG gilt (Basisinformationsblatt, Informationspflichten, Kostentransparenz, Angemessenheitsprüfung etc.). Generell werden die Aus- und Weiterbildungspflichten präzisiert und gesetzlich verankert, wovon schätzungsweise 30’000 – 35’000 Personen in der Versicherungsbranche betroffen sein werden.

Wir werden in den nächsten Monaten in unseren Mendo-Infos näher über die Auswirkungen dieser Gesetzesrevision berichten.