Neue Obergrenze für Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss FRP 4

08.10.2022 – Per Ende September wird jährlich die neue Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes durch den Pensionskassen-Experten jeweils von der PK-Expertenkammer neu berechnet. 

Die neue Obergrenze per 30.09.2022 beträgt 2.98% (Vorjahr: 2.17%) für Vorsorgeeinrichtungen, welche ihre Vorsorgeverpflichtungen mit Generationentafeln bilanzieren, und 2.68% (Vorjahr: 1.87%) für Einrichtungen mit Periodentafeln. Die konkrete Berechnung der PK-Expertenkammer sieht wie folgt aus:


Der markante Anstieg um 0.81% (2.17% auf 2.98%) ist auf die im vergangenen Jahr stark gestiegene Verfallsrendite der 10-jährigen Bundesanleihe (= Rendite der Obligation, wenn man diese bis zur Kapitalrückzahlung behält = durchschnittlicher Kassazinssatz) zurückzuführen. Die neue Obergrenze gilt insbesondere für die Jahresrechnung per 31.12.2022.

Für die einzelne Vorsorgeeinrichtung ist allerdings die konkrete Empfehlung des technischen Zinssatzes durch den PK-Experten und nicht die Obergrenze von zentraler Bedeutung. Diese Empfehlung muss auf der folgenden Formel basieren:

Empfohlener technischer Zinssatz 
     = Nettoanlagerendite der Anlagestrategie 
     minus Marge für die eingegangenen Risiken der Pensionskasse (Anlagerisiken, strukturelles Risiko etc.) 
     minus Abzug von 0.3% bei Verwendung von Periodentafeln

Die Nettoanlagerendite ist aufgrund der gestiegenen Verfallrenditen ebenfalls um rund 1% gestiegen. Die Risiken dürften allerdings ebenfalls deutlich höher sein als vor einem Jahr. Gesamthaft können PK-Experten heute höhere technische Zinssätze als im Vorjahr empfehlen. Aufgrund der grossen aktuellen Unsicherheiten (Ukrainekrieg, Energieknappheit etc.) warten Vorsorgeeinrichtungen vorzugsweise noch, bevor sie den technischen Zinssatz erhöhen und damit ihren Deckungsgrad «buchhalterisch» verbessern.