Neue Fondskategorie durch Parlament zugelassen

10.12.2021 – Das Parlament hat gestern der Schaffung einer neuen Fondskategorie zugestimmt. Mit dem sogenannten «Limited Qualified Investor Fund» soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet.

Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes am Donnerstag als Zweitrat gutgeheissen – mit 116 zu 67 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) soll ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll die neue Fondskategorie nicht zur Verfügung stehen.

Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Damit kann für qualifizierte Anleger deutlich schneller eine Kollektivanlagemöglichkeit angeboten werden.

Der Nationalrat beschloss, dass – im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes – auch unabhängige Vermögensverwalter L-QIF verwalten können sollen. Dieser Punkt (wie auch eine weitere Differenz zwischen den Räten) muss aber nochmals durch den Ständerat beurteilt werden. Das Geschäft wird somit als nächstes beim Ständerat für die Bereinigung letzter Detailpunkte traktandiert.