31.01.2024 – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, das überarbeitete Kollektivanlagengesetz (KAG) und die modifizierte Kollektivanlagenverordnung (KKV) ab dem 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Dies legt die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) fest, der dazu beitragen wird, die Attraktivität und Innovationsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes zu steigern.
Im Dezember 2021 haben die Eidgenössischen Räte beschlossen, das KAG zu modifizieren und somit den L-QIF einzuführen. Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die von der FINMA beaufsichtigt werden.
Die Anpassung der KKV definiert die Ausführungsbestimmungen für den L-QIF. Darüber hinaus bietet die Überarbeitung die Gelegenheit, die KKV und andere Verordnungen, insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV), in verschiedenen Aspekten anzupassen. Diese Änderungen sollen dazu dienen, internationale Standards zu implementieren, Marktentwicklungen zu berücksichtigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.