Nationalrat sagt ja zur Teilrevision des VAG

5.5.2021 – Vorgestern hat der Nationalrat an seiner Sitzung im Rahmen der Sondersession vom 3. – 5. Mai 2021 auch die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetz VAG behandelt. Die Botschaft des Bundesrats wurde am 21. Oktober 2020 an das Parlament eingereicht und ist nun vom Nationalrat fertig behandelt. Der Nationalrat hat der Teilrevision zugestimmt. Damit geht das Geschäft weiter an den Ständerat und es ist zu erwarten, dass dieser das Geschäft im Verlauf des Jahres behandeln wird.

Der Zusammenfassung der Botschaft des Bundesrats können die folgenden Zielsetzungen dieser Revision entnommen werden:

Die Teilrevision des VAG nimmt Entwicklungen im Versicherungsmarkt auf und setzt Vorgaben des Parlaments aus der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) um. Die Vorlage hat zudem zum Ziel, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken. Insgesamt soll ein differenzierter Regulierungs und Aufsichtsrahmen geschaffen werden, der gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizerischen Versicherungssektors stärkt und den Kundenschutz verbessert. Die Teilrevision umfasst die folgenden Themen:
– Sanierungsrecht: Das geltende Versicherungsrecht zwingt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), den Konkurs anzuordnen, sobald ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Aus Sicht der Versicherten wäre eine Sanierung hingegen oft besser, da sie in der Regel ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge haben. Das vorgeschlagene Sanierungsrecht schliesst diese Lücke und stärkt damit den Kundenschutz.
– Kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept: Die Vorlage schlägt vor, eine Kundenkategorisierung einzuführen. Versicherungsunternehmen sollen von Aufsichts-erleichterungen profitieren können, wenn sie ausschliesslich professionelle Kunden betreuen (zum Beispiel Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbedürfnis). Weiter können kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen unter Wahrung des Versichertenschutzes ganz oder teilweise von der Aufsicht befreit werden.
– Versicherungsvermittlung: Das Vermittlerrecht soll modernisiert und der Kundenschutz insbesondere durch die Einführung einer generellen Ombudspflicht gestärkt werden. Weiter sollen neu besondere Vorschriften zur Vermeidung von Interessenskonflikten und für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und vermittler zur Offenlegung der Entschädigung durch Versicherungsunternehmen oder Dritte gelten. Für den Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter sollen – wie bereits bei Finanzinstrumenten nach FIDLEG – besondere Verhaltens und Informationspflichten eingeführt werden.
Mit der Vorlage sollen ferner weitere Anpassungen am VAG vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Entschlackung der Strafbestimmungen, die Stärkung der Gruppenaufsicht oder die formal bessere Verankerung des Schweizer Solvenztests. Auch soll die Ausnahmeregelung, dass die FINMA Versicherungsunternehmen von der internen Revisionspflicht befreien kann, aufgehoben werden.

Ein Thema welches im Rahmen der VAG-Revision auch behandelt wird ist die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler*innen (Kundenberater*innen). Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen müssen (Art. 43 VAG). Hier wird eine Aus- und Weiterbildungspflicht für alle Versicherungsvermittler*innen eingeführt (gebundene und ungebundene), bei der die Versicherungsbranche aufgefordert wird, minimale Branchenstandards zu definieren. Neu daran ist primär die Pflicht zur stetigen Weiterbildung, da minimale Ausbildungsanforderungen bereits heute für die Aufnahme im Vermittlerregister der FINMA oder für die Mitgliedschaft bei Cicero gelten.