Erben und schenken – auch im Jahr 2022 wurden grosse Beträge vermacht

31.3.2023 – Schätzungen zufolge wurden im vergangenen Jahr Erbschaften und Schenkungen im Wert von rund CHF 88 Mia durchgeführt. Eine riesige Summe. Zum Vergleich: Die gesamte Wirtschaftsleistung der Schweiz (gemessen am BIP) betrug im selben Zeitraum rund CHF 770 Mia. Studien zufolge hat sich die Summe der Erbschaften und Schenkungen in den vergangenen 30 Jahren fast verfünffacht; im selben Zeitraum hat sich das BIP der Schweiz in etwa verdoppelt. Die Verteilung der Erbschaften ist nicht gleichmässig. Zehn Prozent der Erbengemeinschaften erhalten rund ¾ der gesamten Erbmasse. Erben sind heute oft über 60 Jahre alt. Nur in 25% – 30% der Nachlassfälle ist eine Nachlassregelung getroffen worden, in den anderen Situationen erfolgt die gesetzliche Erbfolge.

Eine kürzlich publizierte Erbschaftsstudie anlässlich der Erbrechtsrevision der Zürcher Kantonalbank (ZKB) in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHAW) ergab weitere interessante Erkenntnisse. 91% der Erbenden hoffen, dass es bei der Erbschaft keine Konflikte geben wird. 88% der Befragten erachten es als wichtig, den Nachlass zu regeln. Allerdings haben lediglich 48% den Nachlass auch tatsächlich organisiert. Somit sind also viele der Meinung, dass ihnen noch genügend Zeit verbleibt, um eine individuelle Regelung vorzunehmen. Dies kann sich als Trugschluss erweisen, den niemand ist vor einem plötzlichen Versterben gefeit.

Interessant sind auch diese Erkenntnisse: Nur knapp 14% der Befragten haben ihre Nachlassregelung an das neue Erbrecht angepasst. Da besteht wohl noch ein riesiger Nachholbedarf. 2/3 der Befragten sind überzeugt, dass die Erbrechtsrevision keinen Handlungsbedarf auslöst und 20% wissen nicht, ob sie von der Revision betroffen sind. Die ZKB befragte im Rahmen ihrer Studie 1017 Personen. Mehr Informationen zur Studie finden Sie hier: https://www.zkb.ch/de/blog/meine-vorsorge/erbschaftsstudie-gespraech.html

Viele Menschen unterschätzen das Thema – es ist ja auch heikel und unangenehm. Jene die keine Massnahmen treffen vertrauen auf die gesetzlichen Regelungen und überlassen es ihren künftigen Erben, die Nachlasssituation zu meistern. Dabei gibt es viele Situationen im Leben der Kunden und Kundinnen, die eine Nachlassregelung erfordern oder auch eine Überprüfung einer bestehenden Regelung sinnvoll ist:

  • Beim Kauf eines Eigenheims sollte der Nachlass geregelt werden. Immobilienvermögen ist eben «immobil» und das Thema entsprechend wichtig. Je komplexer die Lebenssituation ist (Verheiratet, Kinder, Konkubinat, Patchwork-Familien etc.) um so dringlicher ist eine gute Nachlassplanung.
  • Einige Jahre vor der Pensionierung ist die Regelung der Nachlasssituation auch sinnvoll.
  • Unternehmer und Unternehmerinnen (unabhängig der Rechtsformwahl) sollten ebenfalls unbedingt ihre Nachlasssituation regeln. Viele wählen heute die Rechtsform der Aktiengesellschaft. In Aktionärsbindungsverträgen regeln sie (bei mehreren Aktionären) etliche Aspekte, um den Aktienbesitz im Interesse der Aktionäre und des Verwaltungsrats zu sichern. Ohne Nachlassregelung sind einige Bestimmungen aber oft nichts wert.
  • Und letztlich sollte bei der Nachlassplanung auch die Regelung des «digitalen Nachlasses» nicht vernachlässigt werden. 

Das Thema der Nachlassplanung gehört heute zu jeder guten Finanzplanung.