Bundesrat verlangt von Banken zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken

26.01.2022 – Aufgrund der Entwicklungen an den Immobilien- und Hypothekarmärkten hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 entschieden, den antizyklischen Kapitalpuffer (AZP) auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu reaktivieren. Die Banken werden verpflichtet, ab dem 30. September 2022 zusätzliche Eigenmittel zu halten. Diese zusätzlichen Mittel umfassen neu 2,5 Prozent jener risikogewichteten Positionen, die direkt oder indirekt mit einer Wohnliegenschaft im Inland grundpfandgesichert sind. 

Der antizyklische Kapitalpuffer stärkt die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Gleichzeitig wirkt er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegen. 

Gründe für die Reaktivierung

Zu Beginn der Corona-Krise im März 2020 wurde der antizyklische Kapitalpuffer deaktiviert, um den Banken den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen zu gewähren. Seither haben sich die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt erhöht. So sind sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären können. Die Gefahr einer abrupten Korrektur an den Hypothekar- und Immobilienmärkten, beispielweise ausgelöst durch einen unerwartet starken Zinsanstieg, hat sich erhöht. Eine solche Korrektur hätte schwerwiegende Folgen für die Kreditnehmer und den Bankensektor bzw. die Schweizer Wirtschaft. Zudem hat sich im Vergleich zum Pandemiebeginn die wirtschaftliche Situation aufgehellt und die Unsicherheit in Bezug auf den Kreditzugang von Unternehmen hat deutlich abgenommen. Zurzeit sind keine Anzeichen einer Kreditverknappung an Unternehmen auszumachen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV