Bundesrätlicher «Angriff» auf die Altersvorsorge des Mittelstands und der Gutverdienenden

21.10.2024 – Am Wochenende sind mehrere Presseartikel hierzu publiziert worden: Der Bundesrat plant, die Steuervorteile bei der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge abzuschaffen, resp. anzupassen, was für viele Steuerzahler und -zahlerinnen massive Erhöhungen in der Steuerbelastung bedeuten würde. Die neuen Regelungen würden die Steuerlast bei der Auszahlung von Alterskapital erheblich steigern, insbesondere für den Mittelstand und für Grossverdiener*innen. Beispielhaft müsste eine Person mit einem Einkommen von CHF 250’000 bei der Auszahlung von CHF 350’000 Alterskapital künftig CHF 29’000 an direkten Bundessteuern zahlen statt bisher CHF 6’850; was mehr als eine Vervierfachung der Steuerlast ergeben würde. Hinzu kommen die kantonalen Steuern.

Die Reform könnte dazu führen, dass weniger Menschen in die zweite und dritte Säule einzahlen, da die Steueranreize stark verringert werden. Besonders betroffen wären Kantone mit hohen eigenen Steuerprivilegien, was die Attraktivität der Altersvorsorge weiter mindern könnte.

Kritiker warnen vor den Folgen für Pensionskassen, da weniger Kapitalbezüge die finanzielle Stabilität gefährden könnten. Auch Banken und Versicherungen sind gegen die Reform, da sie die Eigenvorsorge untergraben und die Abhängigkeit von Sozialleistungen erhöhen könnte. Die geplanten Änderungen treffen auf erheblichen Widerstand aus verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Lagern.

Die Besteuerung der Vorsorgeleistungen ist im DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Art. 38) festgehalten, womit eine Gesetzesrevision nötig wäre. Somit wird das Parlament (National- und Ständerat) sich damit beschäftigen. Es wird am Parlament liegen, hier allenfalls korrigierend einzugreifen. Letztlich könnte auch die Bevölkerung das letzte Wort haben, falls dagegen ein Referendum ergriffen wird.

Das Dreisäulensystem kommt politisch immer mehr unter Druck. Eigentlich ist dies schade, denn seit Einführung des BVG (1985) hat sich ein «Volksvermögen» von weit über CHF 1 Mia angehäuft (Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtung und Vorsorgestiftungen der Säule 3a), was zu einer gewissen Stabilität beiträgt. In der schweizerischen Bundesverfassung ist das 3-Säulen-System seit 1972 verankert (Art. 111). Es basiert auf dem Zusammenspiel einer staatlichen Existenzsicherung (AHV/IV), einer beruflichen Vorsorge unter Einbezug der Arbeitgeberschaft (BVG) sowie der steuerbegünstigten privaten Vorsorge (Säule 3a BVV3). Nun rüttelt der Bundesrat an der steuerlichen Förderung der Eigenvorsorge, was für den Mittelstand und die Gutverdienenden sehr nachteilig wäre.