Abschaffung des Eigenmietwerts verzögert sich vermutlich

17.2.2026 – Der Volksentscheid im September des vergangenen Jahres war eindeutig: 57,7 % der Stimmberechtigten sprachen sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts und somit auch für einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum aus. Bereits vor der Abstimmung war klar, dass die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die damalige Finanzministerin Karin Keller-Sutter machte deutlich, dass eine Umstellung frühestens zum 1. Januar 2028 möglich sein würde.

Viele Kantone (insbesondere die Gebirgskantone) sprachen sich klar gegen diesen Systemwechsel aus. Mit dem Volksbeschluss haben die Kantone die Kompetenz erhalten, eine neue Objektsteuer einzuführen. Dies braucht Zeit, erfordert Parlamentsbeschlüsse und muss möglicherweise auch eine kantonale Volksabstimmung überstehen.

Bereits im vergangenen November sind die Gebirgskantone beim Finanzdepartement vorstellig geworden und haben eine Verschiebung der Umstellung auf den 1. Januar 2030 gefordert. Sie pochen darauf, genügend Zeit für die Einführung einer Ersatzsteuer (Sondersteuer auf Zweitliegenschaften) zu erhalten.

Nun macht aber die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) Druck und verlangt in einem Brief an den Bundesrat, den Eigenmietwert per 1. Januar 2028 abzuschaffen (gemäss Artikel in „Der Bund”). Auch die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) – diese repräsentiert alle Kantone – hat sich geäussert und schlägt vor, die Gesetzesanpassung zum 1. Januar 2029 umzusetzen.

Nun ist der Bundesrat am Zug. Voraussichtlich wird er im März oder April entscheiden, wann der Eigenmietwert abgeschafft wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es eine Kompromisslösung geben wird und die Anpassungen am 1. Januar 2029 in Kraft treten werden.