15. Mai 2026 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 12. Mai 2026 die Anhörung zur teilrevidierten GwV-FINMA eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 9. Juni 2026.
Die GwV-FINMA muss revidiert werden. Sie legt fest, wie Finanzintermediäre die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Der Revisionsbedarf ergibt sich aus Anpassungen im übergeordneten Geldwäschereigesetz, aus der Umsetzung von Empfehlungen der Financial Action Task Force sowie aus dem Bedarf nach punktueller Kodifizierung der aktuell geltenden Aufsichtspraxis.
Konkret müssen Finanzintermediäre die Eigentümer- und Kontrollstruktur der Vertragspartei nachvollziehen können. Zudem wird genauer festgelegt, welche Maßnahmen Finanzintermediäre ergreifen müssen, um Verstöße gegen Zwangsmassnahmen nach dem Embargogesetz zu verhindern. Bei Korrespondenzbankbeziehungen wird für Durchlaufkonten vorgesehen, dass Finanzintermediäre Zahlungen für Kundinnen und Kunden der Vertragspartei nur dann ausführen dürfen, wenn die Vertragspartei auf Anfrage alle für die Sorgfaltspflichten notwendigen Kundeninformationen zur Verfügung stellt. Schliesslich ist eine Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person auch einzuholen, wenn eine Vertragspartei Unterkonten für einzelne Kundinnen und Kunden führt.



