Weiterhin sinkende Umwandlungssätze

13.7.2021 – Der Trend ist nicht neu, aber er ist ungebrochen. Weiterhin senken Pensionskassen ihre Umwandlungssätze. Vor kurzem informierte die Pensionskasse der SBB eine Senkung wie folgt:

Aufgrund der anhaltend tiefen Zinsen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB (PK SBB) beschlossen, das im Umwandlungssatz implizit enthaltene Zinsversprechen per 1. Januar 2023 von 1.75 % auf 1.5 % zu reduzieren. Dies führt zu einer Senkung des Umwandlungssatzes. Für Versicherte, die im Jahr 2023 das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren erreichen, gilt neu ein Umwandlungssatz von 4.54 % (zuvor 4.72 %). Verschiedene begleitende Massnahmen federn die negativen Folgen des tieferen Umwandlungssatzes für die Versicherten ab. So wird das Altersguthaben von sämtlichen aktiven Versicherten per 1. Januar 2023 um 4 % angehoben. Der tiefere Umwandlungssatz gibt der PK SBB bessere Möglichkeiten, die Guthaben der aktiven Versicherten höher zu verzinsen, was sich positiv auf die künftigen Altersleistungen auch von jüngeren Versicherten auswirkt. Bereits pensionierte Versicherte sind von diesen Massnahmen nicht betroffen, laufende Renten bleiben auch nach dem 1. Januar 2023 in ihrer Höhe unverändert.

Einmal mehr zeigt sich, dass bei Pensionierungsplanungen nicht mit den heute teils noch überhöhten Umwandlungssätzen gerechnet werden sollte. Über kurz oder lang werden die Rentenumwandlungssätze im Durchschnitt unter 5% liegen.