Weitere Beraterregister durch die FINMA bewilligt

24.10.2020 – Vor kurzem hat die FINMA zwei weitere Beraterregister nach FIDLEG zugelassen:

Bereits im Sommer hatte die FINMA das erste Beraterregister zugelassen: https://www.regservices.ch/

Damit stehen Kundenberater*innen, die sich nach FIDLEG in einem Beraterregister eintragen müssen, inzwischen drei Varianten zur Verfügung. Die Eintragung hat bis am 19. Januar 2021 zu erfolgen.

Die Kenntnisnachweise (Ausbildungsabschlüsse), die eines der Beraterregister anerkannt hat, sind auch für die anderen Beraterregister gültig. Derzeit führt das Beraterregister Regservices eine publizierte Liste der anerkannten Ausbildungen: https://www.regservices.ch/kenntnisse/

Die Mendo AG bietet ebenfalls Kurse für die Kenntnisnachweise an – diese finden sich unter https://www.mendo.ch/ausbildungen/fidleg-kompakt/