Neu: Adoptionsurlaub von 14 Tagen ab 1.1.2023

25.8.2022 – Personen, die ein weniger als vier Jahre altes Kind adoptieren, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Erwerbsersatzverordnung auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt.

Für weitere Informationen:

https://www.kalaidos-fh.ch/de-CH/Blog/Posts/2022/04/Recht-1018-Einfuehrung-eines-gesetzlichen-Adoptionsurlaubs

https://www.watson.ch/schweiz/familie/714803957-ab-2023-tritt-der-14-taegige-adoptionsurlaub-in-kraft