Mehr Spielraum in der Säule 3a (Begünstigung)

Bern, 07.06.2024 – Die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgevermögen der Säule 3a im Todesfall muss abgeändert werden können. Aktuell werden die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner gegenüber Kindern aus einer früheren Beziehung systematisch bevorzugt. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem verschiedene Varianten analysiert werden, um den Vorsorgenehmenden die Möglichkeit zu geben, die Reihenfolge der Begünstigten zu ändern und der Situation von Patchworkfamilien besser Rechnung zu tragen.

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