Doch keine höhere Besteuerung von Vorsorgekapitalien?

3.11.2025 – Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S hat im Rahmen eines Mitberichtes an die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) Ende Oktober das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt geprüft. Sie empfiehlt mit klarer Mehrheit (8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung), auf die geplante Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule zu verzichten.

Die Kommission betont, dass die aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes nicht durch höhere Steuern, sondern durch Ausgabendisziplin gelöst werden sollten. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen würde dieses Prinzip untergraben, das Vertrauen in das Dreisäulensystem schwächen und vorsorgesparende Haushalte zusätzlich belasten.

Darüber hinaus hat die Kommission mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat „Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck“ eingereicht. Damit soll der Bundesrat eine umfassende Analyse vornehmen: Er soll aufzeigen, inwiefern die heutigen Regelungen zu Pensionskasseneinkäufen tatsächlich der Vorsorge dienen, wo mögliche Überprivilegierungen bestehen und welche finanziellen Folgen allfällige Anpassungen hätten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Folgen eine Senkung des Höchstbetrags beim versicherbaren Lohn vom Zehnfachen auf das Fünffache des oberen Grenzbetrags gemäss Artikel 8 Absatz 1 BVG hätte.

Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ist diese Diskussion zentral: Sie betrifft direkt die steuerliche Attraktivität und Planbarkeit der privaten und beruflichen Vorsorge – und damit die Verlässlichkeit der langfristigen Finanzplanung für Kundinnen und Kunden. Noch ist nichts entschieden, aber das Risiko einer höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der gebundenen Vorsorge ist deutlich gesunken.