Coronavirus (COVID-19): Finanzierung BVG-Arbeitnehmerbeiträge aus Arbeitgeberbeitragsreserven

13.11.2020 – Die Arbeitgeber dürfen für die Finanzierung der Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Der Bundesrat hat für diese Massnahme die entsprechende Verordnungsänderung an seiner Sitzung vom 11. November 2020 beschlossen. Diese Regelung trat bereits gestern 12. November 2020 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2021 befristet.

Diese Massnahme vom Bundesrat soll es Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Auf diese Weise wird die Massnahme, welche der Bundesrat am 25. März im Notrecht verabschiedet hatte und bis am 26. September 2020 gültig war wieder aufgenommen.

Für die Arbeitnehmer hat dieser Beschluss keine Auswirkungen. Ihnen wird wie unter normalen Umständen ihr Beitragsanteil vom Lohn abgezogen.