20.5.2026 – Bald soll es den Pacte civil de solidarité (Pacs) geben, eine dritte Beziehungsform zwischen Ehe und Konkubinat. FDP-Ständerat Andrea Caroni fordert den Pacs als «Konkubinat plus» – eine Zwischenstufe zwischen Konkubinat und Ehe. So wäre der Pacs in Sachen Erbschaft oder Steuern dem Konkubinat gleichgesetzt. Bei Familienunterhalt, Wohnungsschutz oder Vertretungsbefugnis würde er hingegen der Ehe ähneln. Die zuständigen Kommissionen beider Räte haben sich mit dem Vorstoss auseinandergesetzt – und diejenige des Ständerats hat nun einen ersten Entwurf zur Umsetzung erarbeitet. Die Vernehmlassung dazu startet am 20. Mai 2026 – also heute.
Derzeit können Paare in der Schweiz heiraten oder im Konkubinat zusammenleben. Im Konkubinat werden sie (rechtlich) nicht als Paar, sondern als zwei Einzelpersonen betrachtet. Das hat zahlreiche Auswirkungen, etwa bei Grundstückskäufen, bei medizinischen Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin oder auf Unterhaltszahlungen.
Was ist ein Pacs?
Der «Pacte civil de solidarité» (PACS) soll als Zwischenstufe zwischen Konkubinat und Ehe eingeführt werden. Er soll keine Konkurrenz zur Ehe darstellen, sondern lediglich gewisse Aspekte des relativ unregulierten Konkubinats absichern.
Was würde damit geregelt?
Die Form des Pacs soll das Parlament ausdiskutieren. Der Bundesrat skizzierte eine mögliche Ausgestaltung in einem Bericht aus dem Jahr 2022: So hätte ein «verpacstes» Paar etwa keinen gesetzlichen Erbanspruch oder Pflichtteil im Todesfall des jeweils anderen Partners. Auch bei der Gütertrennung, Kindesanerkennung oder bei Steuerfragen wäre der Pacs dem Konkubinat gleichgestellt.
Hingegen würde dieses «Konkubinat plus» den Partnerinnen und Partnern ermöglichen, einander zu vertreten – etwa bei Krankheit oder Urteilsunfähigkeit. Zudem wären sie sich gegenseitig zu Familienunterhalt verpflichtet und könnten die gemeinsame Wohnung nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Person kündigen (Wohnungsschutz). Auch gemeinsame Kinder sollen bei einer Trennung besser geschützt sein. Ein wichtiger Unterschied zur Ehe: Die meisten Rechtsfolgen wären auf die Dauer des Pacs beschränkt.
Wie würde man einen Pacs eingehen?
In Genf und Neuenburg wird der Pacs mit einem Vertrag geschlossen, der beim Zivilstandesamt (Genf) oder bei einem Notariat (Neuenburg) registriert wird. Bei einer nationalen Einführung wäre denkbar, eines dieser Modelle zu übernehmen oder den Pacs in einem bestehenden Register zu erfassen, etwa im Einwohnerregister der Wohngemeinde.
Wie würde man einen Pacs auflösen?
Ein „verpacstes“ Paar kann sich ohne grosse Formalitäten trennen. Heiratet das Paar oder stirbt ein Partner, löst sich der Pacs zudem von Rechts wegen auf.
Was spricht gegen die Einführung des Pacs?
Bereits heute können Paare ihr Konkubinat rechtlich absichern. Gegner sehen keinen Nutzen für den Pacs, sondern vielmehr einen zusätzlichen Aufwand. Für einige war das Thema auch mit der Einführung der Ehe für alle erledigt.
Wie geht es politisch nun weiter?
Die Vernehmlassung „Einen Pacs für die Schweiz“ wird heute gestartet. Gleichzeitig werden auch der Gesetzesentwurf sowie der erläuternde Bericht veröffentlicht.
Konsequenzen für die Beratungspraxis?
Vorderhand ergeben sich keine unmittelbaren Konsequenzen daraus. Möglicherweise werden vereinzelte Presseartikel in nächster Zeit publiziert und so ist es wichtig für Finanzberater*innen die Hintergründe und den Stand der politischen Diskussionen zu kennen.



