05.11.2025 – Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25 %. Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen. Der Mindestzinssatz legt fest, wie stark das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss BVG mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen. Für seine Festlegung sind die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften entscheidend. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen hat sich inzwischen wieder auf einem guten Niveau stabilisiert. Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt. Eine Anhebung ist jedoch auch nicht gerechtfertigt.
Der Bundesrat hat entschieden, den aktuellen Satz von 1,25 % beizubehalten. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die konsultierten Sozialpartner haben sich mehrheitlich für einen Satz von 1,25 % ausgesprochen.



