Teilbezugsmöglichkeiten in der Säule 3a und bei Freizügigkeitsleistungen?

21.05.2024 – Der Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP) hat im Februar eine Motion mit dem folgenden Text eingereicht: „Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um wie bei der Wohneigentumsförderung einen Teilbezug der persönlichen Vorsorgegeldern (Freizügigkeit und Säule 3a) zu ermöglichen. Dabei sollen wie beim Teilkapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.“

Die Gesellschaft wird individueller, was auch das Vorsorgesystem verändert hat. Das flexible Renteneintrittsalter ist Realität, und viele reduzieren zunächst ihr Arbeitspensum, bevor sie vollständig in Rente gehen. Dadurch entstehen vermehrt Freizügigkeitsleistungen.

Um die Rente zu verbessern, wird der Rentenbezug oft aufgeschoben, was zu einer Einkommenslücke führt. Diese kann durch die gebundene private Vorsorge (Säule 3a) oder Freizügigkeitsleistungen gedeckt werden. Derzeit ist es jedoch nur möglich, Guthaben vollständig zu beziehen.

Mehrere Säulen 3a-Konten können eröffnet werden, aber Freizügigkeitsleistungen lassen sich nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufteilen (Art. 12 Abs. 1 FZV). Nachträgliche Aufteilungen sind nicht erlaubt. Wer diese Möglichkeiten nicht kennt oder nutzt, muss sein gesamtes Guthaben auf einmal beziehen.

Der Bundesrat sollte Teilbezüge von Vorsorgegeldern ermöglichen. Das würde es erlauben, in einem einzigen Konto oder einer Police für die Vorsorge zu sparen und das Vermögen gestaffelt zu beziehen. Dies würde die Gebühren, Komplexität und Bürokratie reduzieren, die mit der Führung mehrerer Konten verbunden sind.

Das grössere Problem betrifft die Freizügigkeitsleistungen, die gemäss Art. 12 Abs. 1 FZV nur einmal von der Pensionskasse aufgeteilt werden dürfen. Diese gesetzliche Einschränkung verhindert eine flexible Nutzung. Teilbezüge sollten auch beim Übergang in die Selbständigkeit möglich sein.

Am 8. Mai hat nun der Bundesrat die folgende Stellungnahme hierzu publiziert: „Der Bundesrat erachtet die Einführung einer Teilbezugsmöglichkeit aus der Säule 3a und der Freizügigkeitseinrichtung aus vorsorgerechtlicher Sicht insbesondere für Selbstständigerwerbende als sinnvoll. Um negative steuerliche Auswirkungen einzuschränken, muss jedoch klar festgelegt werden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen ein solcher Teilbezug durch die versicherten Personen erfolgen kann.

Wir warten also gespannt auf die Detailvorschläge durch den Bundesrat.