Revision des VAG auf der Zielgeraden

11.3.2022 – Das Parlament hat eine obligatorische Ombudspflicht abgelehnt im Rahmen der VAG-Revision abgelehnt. Zudem müssen Makler künftig offenlegen, wie viel Geld sie von den Versicherern erhalten.

Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren können. Das Parlament hat eine obligatorische Ombudspflicht bei den Beratungen des Versicherungsaufsichtsgesetz VAG abgelehnt. Nach Ansicht der Mehrheit des Parlaments erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck. Am 3. März 2022 ist der Ständerat ist in dieser Frage auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Das geänderte Versicherungsaufsichtsgesetz ist damit bereinigt.

Gestern debattierte der Nationalrat auch nochmals über die Revisionsvorlage und stimmte dieser zu. Die Vorlage ist nach der Bereinigung einer letzten rein formalen Differenz bereit für die Schlussabstimmungen, welche auf den 18. März terminiert sind.

Sie beinhaltet auch Regeln für Versicherungsmakler: Diese müssen künftig offenlegen, wie viel Geld sie von der Versicherung erhalten.