Bundesratsbeschlüsse: IV-Revision und Mindestzins BVG

3.11.2021 – Der Bundesrat hat gestern offenbar ein paar Dossiers aus dem Bereich der Sozialversicherungen in die Hand genommen. Hier einige eben publizierte News:​

Die Weiterentwicklung der IV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt. Die Umsetzung dieser Revision bedingt umfangreiche Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat deren Ergebnisse zur Kenntnis genommen und einige Anpassungen an den Verordnungsregelungen vorgenommen.

Quelle und weitere Infos: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85521.html


Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. 

Quelle und weitere Infos: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85691.html