Kein Spielraum für Kürzungen von laufenden Altersrenten – Neues Bundesgerichtsurteil

06.12.2017

Rentner sollen das Anlagerisiko auf den Kapitalanlagen einer Pensionskasse mittragen. Gemäss diesem Grundsatz verfährt die Pensionskasse des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers PWC seit Jahren. Im Jahre 2005 wurden flexible Altersrenten für Neurentner eingeführt. Seit damals zahlt die Pensionskasse der PWC den Neurentnern einen fixen Basisbetrag und den Rest als variablen Teil. Je nach Anlageresultat erhalten so die Rentner mehr oder weniger Rente ausbezahlt. Das Modell soll mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit bringen. Gesetzlich war die Kasse damit noch im grünen Bereich.

2014 beschloss sie, auch die Altrenten im gleichen Stil flexibler zu gestalten. Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich wollte aber die Möglichkeit einer Reduktion von Altrenten nicht zulassen, worauf die Pensionskasse ans Bundesverwaltungsgericht gelangte.

Das Bundesverwaltungsgericht legte in einem Urteil vom letzten Winter fest, dass dies nicht zulässig sei. Im BVG sei klar geregelt, dass eine Kürzung laufender Renten ausdrücklich nur dann zulässig ist, wenn bei einer Pensionskasse eine Unterdeckung besteht (Rechtsgrundlage BVG Art. 65d). Somit untersagte das Bundesverwaltungsgericht die Ausdehnung des Pensionskassenmodells der PWC auf die bestehenden „Altrentner“.

PWC zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Heute wurde publik, dass auch das Bundesgericht als letzte Instanz das Modell der PWC untersagt. Damit stützt das Bundesgericht – nicht überraschend – den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.