Mindeststandards zur Aus- und Weiterbildung nach VAG von FINMA genehmigt

23.8.2024 – Vor wenigen Minuten hat die FINMA eine Medienmitteilung platziert. Die Mindeststandards zur Aus- und Weiterbildung nach VAG, die von der Branche (vom VBV) erarbeitet worden sind, sind von der FINMA genehmigt worden.

Die Pressemitteilung und auch die Mindeststandards selber finden sich hier. Die Mindeststandards treten am 1. Oktober 2024 in kraft.